Kündigung des Arbeitsplatzes

Arbeitsrecht

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber.

Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten, ist das Arbeitsrecht nicht nur in einem Gesetz enthalten, sondern setzt sich aus unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen zusammen.

Neben dem BGB bildet das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz eine wichtige Anspruchsgrundlage, um nur einige wenige Gesetze zu nennen. Gleiches gilt für vereinbarte oder allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, seien sie bekannt oder unbekannt.

Besondere Bedeutung erlangt das Arbeitsrecht im Rahmen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, der Einsparung von Personal, so etwa bei der Neustrukturierung des Unternehmens oder dem Mobbing von Mitarbeitern.

Die Beratungstätigkeit des Anwaltes sollte hierbei darauf gerichtet sein, schnell und kostengünstig eine Lösung für die Betroffenen zu finden, wenn möglich, vor Ausspruch der Kündigung.

Den Beteiligten ist in vielen Fällen nicht bekannt, dass die anfallenden Kosten des Anwalts im Arbeitsecht in erster Instanz, einschließlich der außergerichtlichen Tätigkeit jeweils von dem Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Neben der Inanspruchnahme einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung des Mandanten, gibt es auch die sogenannte Prozesskostenhilfe. Die Einzelheiten sollten im Rahmen einer Beratung näher besprochen und berechnet werden. Die Frage der Kosten sollte jedenfalls nicht die Zukunft des Arbeitslebens beeinflussen.

In diesem Zusammenhand sollten Sie unbedingt darauf achten, dass im Arbeitsrecht eine kurze Ausschlussfrist von drei Wochen existiert, für eine mögliche Klage vor dem Arbeitsgericht, nach Erhalt der Kündigung.

Ist die Frist abgelaufen, kann die Kündigung im Normalfall nicht mehr angegriffen und überprüft werden. Achten Sie darauf, rechtzeitig Kontakt für eine Beratung durch mein Büro sowie eine mögliche Beauftragung herzustellen.

Im Rahmen des Arbeitsrechts vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und berate Sie gerne bei einer geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Unternehmens.

Selbstverständlich überprüfe ich gerne die verwendeten Arbeitsverträge auf ihre Wirksamkeit und mögliche erforderliche Anpassungen

Rechtsanwalt Jürgen Häller

Bismarckstraße 36
61169 Friedberg/Hessen
Telefon 0049 6031-4058

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